Ihr Vorteil


Sie haben Zeit für die wesentlichen Dinge im Leben, wir kümmern uns um den Rest. Wir unterstützen Sie und Ihre Familienangehörigen dabei mit einem vielfältigen Angebot. Sprechen Sie gerne mit Ihrer Krankenkasse. Wie die Leistungen der Seniorenbetreuung können auch die Leistungen der Haushaltshilfe von der Krankenkasse übernommen werden. Sofern Leistungen über die Pflegekasse erfolgen, kümmern wir uns auch um die Abrechnungen. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 

Haushaltshilfe


Mit unserer Haushaltshilfe helfen und unterstützen wir Sie mit einem vielseitigen Angebot. Wir bieten Ihnen eine zuverlässige und gründliche Haushaltshilfe an, dauerhaft oder für eine bestimmten Zeitraum. Sofern ein Pflegegrad vorliegt, ist es  uns möglich, einen Teil der Leistungen aus der Hauswirtschaft direkt mit der jeweiligen Pflegekasse abzurechnen. Unter den Seiten Entlastungsbetrag und Pflegesachleistungen finden Sie weitere Informationen.


  • Haushaltshilfe
  • Einkaufsservice
  • Fensterreinigung
  • Ausflugsbegleitung
  • Unterstützung bei Feierlichkeiten


Allgemeine Tätigkeiten


Durch unsere Haushaltsnahe Leistungen helfen und unterstützen wir Sie mit einem vielseitigen Angebot. Wir bieten Ihnen eine Zuverlässige und gründliche Haushaltshilfe an, dauerhaft oder für eine bestimmte Zeit. Wenn eine Pflegestufe vorhanden ist, wäre es möglich, Leistungen aus der Hauswirtschaft direkt mit der jeweiligen Pflegekasse abzurechnen.


Reinigungsservice


Nicht nur mit der Haushaltshilfe sondern auch mit unserem Reinigungsservice bieten wir Ihnen umfangreiche Leistungen an.


  • Frühjahrsputz
  • Kellerreinigung
  • Fensterreinigung
  • Treppenhausreinigung
  • Betten ab- und beziehen
  • Haus- oder Wohnungsreinigung

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Das Besondere


Leistungen der Haushaltshilfe oder der gesamten Haushaltsnahen Dienstleistungen können Sie steuerlich geltend machen. Bis zu 20 % von der Rechnungssumme und über ein Jahr hinweg sogar bis zu 4000 € können direkt von der zu zahlenden Steuer abgezogen werden. Bei weiteren Fragen dazu stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Hauswirtschaftliche Tätigkeiten können ebenfalls von der Krankenkasse übernommen werden. Wenn Sie über eine Pflegestufe verfügen, können Sie bereits ab Pflegestufe 1 den Entlastungsbetrag von 125€ im Monat nutzen. Wir helfen Ihnen gerne weiter.