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Haushaltsnahe DienstleistungenHaushaltshilfe
Mit unserer Haushaltshilfe helfen und unterstützen wir Sie mit einem vielseitigen Angebot. Wir bieten Ihnen eine zuverlässige und gründliche Haushaltshilfe an, dauerhaft oder für eine bestimmten Zeitraum.

Ihr Vorteil
Sie haben Zeit für die wesentlichen Dinge im Leben, wir kümmern uns um den Rest. Wir unterstützen Sie und Ihre Familienangehörigen dabei mit einem vielfältigen Angebot. Sprechen Sie gerne mit Ihrer Krankenkasse.
Wie die Leistungen der Seniorenbetreuung können auch die Leistungen der Haushaltshilfe von der Krankenkasse übernommen werden. Sofern Leistungen über die Pflegekasse erfolgen, kümmern wir uns auch um die Abrechnungen. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Haushaltshilfe
Mit unserer Haushaltshilfe helfen und unterstützen wir Sie mit einem vielseitigen Angebot. Wir bieten Ihnen eine zuverlässige und gründliche Haushaltshilfe an, dauerhaft oder für eine bestimmten Zeitraum. Sofern ein Pflegegrad vorliegt, ist es uns möglich, einen Teil der Leistungen aus der Hauswirtschaft direkt mit der jeweiligen Pflegekasse abzurechnen. Unter den Seiten Entlastungsbetrag und Pflegesachleistungen finden Sie weitere Informationen.
- Haushaltshilfe
- Einkaufsservice
- Fensterreinigung
- Ausflugsbegleitung
- Unterstützung bei Feierlichkeiten
Allgemeine Tätigkeiten
Durch unsere Haushaltsnahe Leistungen helfen und unterstützen wir Sie mit einem vielseitigen Angebot. Wir bieten Ihnen eine zuverlässige und gründliche Haushaltshilfe an, dauerhaft oder für eine bestimmte Zeit.
Wenn eine Pflegestufe vorhanden ist, wäre es möglich, Leistungen aus der Hauswirtschaft direkt mit der jeweiligen Pflegekasse abzurechnen.
Reinigungsservice

Nicht nur mit der Haushaltshilfe sondern auch mit unserem Reinigungsservice bieten wir Ihnen umfangreiche Leistungen an.
- Frühjahrsputz
- Kellerreinigung
- Fensterreinigung
- Treppenhausreinigung
- Betten ab- und beziehen
- Haus- oder Wohnungsreinigung
Das Besondere
Sie können die Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend machen: Bis zu 20 % der Rechnungssumme – maximal 4.000 € im Jahr – ziehen Sie direkt von Ihrer Steuer ab. Auch die Kranken- und Pflegekassen unterstützen Sie: Bereits ab Pflegegrad 1 können Sie den monatlichen Entlastungsbetrag von 131 € für hauswirtschaftliche Tätigkeiten nutzen. Bei akuter Krankheit übernimmt mitunter auch die Krankenkasse die Haushaltshilfe. Wir beraten Sie dazu sehr gerne!
Lassen Sie uns über Ihr Anliegen sprechen.
Wir kommen zu Ihnen, hören zu und finden gemeinsam die beste Unterstützung.
In der Betreuung oder im Alltag. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.